vertrauensausschüsse getagt

Die beiden Vertrauensausschüsse beider Gemeinden haben getagt. Ihre Aufgabe: Die Verbreitung der Wahl und das Erstellen des Wahlvorschlages

Zusammengesetzt sind die Gremien je aus dem Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, dem Vertrauensmann, einem Kirchenvorstandsmitglied und zwei wahlberechtigten Kirchengemeindemitgliedern, die nicht im Kirchenvorstand sitzen.

Die Suche nach Kandidierenden hat also begonnen. Für jede Gemeinde müssen zwischen 6 und 9 Personen auf den Wahlvorschlag.

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